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BMF 18.07.2006 IV A 5 -S 7303 a - 7/06, NWB direkt 30/2006 S. 7

Vorsteuerabzug für Wohnungswechsel

§ 15 Abs. 1a Nr. 3 UStG ist im Vorgriff auf eine beabsichtigte gesetzliche Neuregelung nicht mehr anzuwenden. Soweit der Unternehmer im Zusammenhang mit einem Umzug für einen Wohnungswechsel eine Lieferung oder sonstige Leistung für sein Unternehmen bezieht, kann er sich entgegen § 15 Abs. 1a Nr. 3 UStG auf die für ihn günstigere Regelung des Art. 17 Abs. 2 der 6. EG-RL berufen. Der Vorsteuerabzug ist unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG zu gewähren. Die entgegen stehenden Grundsätze des Abschn. 197a der UStR sind nicht mehr anzuwenden.