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FG München 08.06.2006 5 V 1178/06, NWB direkt 30/2006 S. 5

Einlage in atypisch stille Gesellschaft

Eine Einlage in eine atypisch stille Gesellschaft ist nicht erbracht, wenn die Gesellschafterinnen von ihren Ehemännern Darlehen unter der Bedingung der sofortigen Rückgewähr im Rahmen eines Gesamtplans erhalten haben und die Einlage in Form des bloßen Rückzahlungsanspruchs des Darlehens geleistet wird.