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Bürgschaftsaufwendungen als Betriebsausgaben
Ein Angehöriger eines freien Berufs kann Zahlungen aufgrund eines Bürgschaftsversprechens bei den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit als Betriebsausgaben absetzen, wenn sie durch seine Berufstätigkeit veranlasst sind. Entscheidend für die Qualifizierung von Bürgschaftsaufwendungen als Betriebsausgaben ist der Zeitpunkt, indem das Bürgschaftsversprechen gegeben wurde, nicht der Zeitpunkt der Zahlung auf die Bürgschaft.