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FG München 06.04.2006 5 V 1518/06, NWB direkt 30/2006 S. 4

Mietwohngebäude als gewillkürtes Betriebsvermögen

Ein Grundstück, das nicht zum notwendigen Betriebsvermögen zählt, gehört nur dann zum gewillkürten Betriebsvermögen, wenn es für eine nachweislich beabsichtigte Betriebserweiterung bestimmt, erforderlich und geeignet ist oder wenn das Grundstück zur Stärkung der Liquidität des Betriebs geeignet ist.