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FG München 08.12.2005 14 K 1627/03, NWB direkt 30/2006 S. 3
Einspruch kein Antrag auf Billigkeitsmaßnahmen
Der von einem durch Rechtsanwalt vertretenen Kläger eingelegte Einspruch gegen das Leistungsverbot der angeforderten Säumniszuschläge ist als Einspruch gemäß § 347 AO zu behandeln, zumal der Kläger keine Billigkeitsgründe vorgetragen hat.