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FG Sachsen 05.10.2005 5 K 589/00, NWB direkt 30/2006 S. 3

Fehlende Angaben über die betriebliche Veranlassung von Dienstreisen

Tatsachen i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO können auch in den Reisekostenaufzeichnungen fehlende Angaben über die betriebliche Veranlassung von als Dienstreisen geltend gemachten Fahrten sein. Eine mangelnde Sachverhaltsermittlung des Finanzamts liegt nicht vor, wenn es bei Erstellen eines Feststellungsbescheids die von einer GbR in der Gewinnermittlung angesetzten Reisekosten unbesehen als Betriebsausgaben übernimmt. Der Veranlagungsbeamte kann auf die Richtigkeit der erklärten Angaben vertrauen. Bei Provisionseinnahmen einer Versicherungsagentur von 352 327 DM sind Reisekosten für zwei Versicherungsvertreter in Höhe von 59 542 DM nicht so außergewöhnlich, dass man an der Richtigkeit dieses Aufwandspostens zweifeln müsste.