Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 28.06.2006 XI R 58/05, NWB direkt 30/2006 S. 3

Unterlassene Sachverhaltsaufklärung durch Finanzamt

Eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ist ausgeschlossen, wenn dem Finanzamt die nachträglich bekannt gewordene Tatsache bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner Ermittlungspflicht (§ 88 AO) nicht verborgen geblieben wäre oder die Unkenntnis für die ursprüngliche Veranlagung nicht ursächlich war.