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BFH 14.03.2006 I R 38/05, NWB 30/2006 S. 239

Körperschaftsteuer | Abfindungszahlung an beherrschenden GmbH-Gesellschafter für dessen Verzicht auf Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn eine GmbH ihrem beherrschenden Gesellschafter eine Abfindung für seinen Verzicht auf die ihm erteilte Pensionszusage zahlt, obwohl nach der getroffenen Vereinbarung im Fall des vorzeitigen Ausscheidens des Gesellschafters das Abfindungsverbot des § 3 Abs. 1 BetrAVG gelten sollte. Das gilt auch, wenn die Abfindungsvereinbarung im Hinblick auf die geplante Veräußerung der Gesellschaftsanteile erfolgt ist und der Gesellschafter seine ursprüngliche Geschäftsführerfunktion aufgegeben hat und seitdem unter Aufrechterhaltung der Versorgungszusage für die GmbH als „einfacher” Angestellter tätig geworden ist. Besteht die Abfindung in der Übertragung der Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung für die vertraglich unverfallbare Pensionszusage, liegt insoweit eine Ve...