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NWB Nr. 30 vom Seite 2477

Ferienjobs von Schülern und Studenten

Während die Sommerferien die große Zeit der Ferienjobs für Schüler sind, gehen Studenten vielfach nicht nur in den Semesterferien, sondern auch während des laufenden Semesters einer Nebenbeschäftigung nach. Diese Beschäftigungen unterliegen unterschiedlichen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen, wobei bei Schülern insbesondere auch Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten sind. Die nachfolgende Übersicht stellt die möglichen Gestaltungsmöglichkeiten dar: S. 2478

Ferienjobs von Schülern und Studenten


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Welcher Job?
Was ist besonders?
Wie viel Steuern?
Wie viel Sozialversicherung?
Der echte Ferienjob
(„kurzfristige Beschäftigung”)
Der Ferienjobber darf nicht mehr als 50 Tage im Jahr oder zwei Monate am Stück (5-Tage-Woche) arbeiten, egal wie viel er verdient und wie viel er pro Woche arbeitet.
Für Schüler (15-18 Jahre) gilt laut Jugendarbeitsschutzgesetz: Gearbeitet wird maximal 20 Tage im Jahr und nicht mehr als 40 Stunden in der Woche.
Der Arbeitgeber zieht pauschal 25 v. H. vom Bruttolohn ab.
Tipp: Wird eine Lohnsteuerkarte eingereicht, kann der Ferienjobber individuell besteuert werden und sich das Geld im Lohnsteuerjahresausgleich z...