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NWB Nr. 30 vom Seite 2469

Entwurf des SEStEG beschlossen

Am hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) beschlossen. Dieses Gesetz dient in erster Linie der Umsetzung der Richtlinie Nr. 90/434/EWG v. (ABl EG 1990 Nr. L 225 S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie Nr. 2005/19 v. (ABl EU 2005 Nr. L 58 S. 19 - FusionsRL), in nationales Recht. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf eine Vielzahl von Regelungen zur Sicherstellung deutscher Besteuerungsrechte. Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen vorgesehen: S. 2470

I. Entstrickung/Verstrickung

1. Betriebsvermögen (§§ 4, 6 EStG-E; 12 KStG-E; 11 BewG-E)

Für nach dem endende Wirtschaftsjahre soll nach § 4 Abs. 1 Satz 3 bis 5, § 52 Abs. 8b EStG-E der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder der Nutzung eines Wirtschaftsguts als Entnahme für betriebsfremde Zwecke gelten. Dies soll wegen Art. 10d Abs. 1 FusionsRL nicht für Anteile an einer Europäischen Gesellschaft (SE) oder Europ...