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Fall Hans Holz
Aufgabe aus der Besteuerung von Gesellschaften
I. Sachverhalt
Hans Holz (HH), geb. am in Weinböhla (bei Meißen), war nach seiner Schulausbildung an einem ortsansässigen Furnierunternehmen als Angestellter beschäftigt und erzielte bis zu seiner Kündigung zum Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit.
Im Rahmen unterschiedlicher Fortbildungsmaßnahmen hat HH festgestellt, dass das Handwerk „Bautischlerei, Kleinmöbel u. ä.” durchaus nachgefragt wird; HH hat sich entschieden, einen eigenen Betrieb zu eröffnen.
1. Gründung GmbH
Zusammen mit einem guten Freund, Fridolin Fuß (FF), will Holz die „Holzfuß-GmbH” (künftig: GmbH) gründen. HH und FF vereinbaren am per Handschlag, dass sie gemeinsam gewerblich tätig werden wollen und dass sie eine GmbH gründen wollen. Zum wurde ein Notartermin vereinbart und der Gesellschaftsvertrag, von HH und FF unterschrieben, notariell beurkundet. Sitz der Gesellschaft ist Weinböhla. Im Gesellschaftsvertrag wurde vereinbart, nur das Mindeststammkapital festzulegen. Von diesem Haftkapital hält HH 80 %, FF 20 %. Nachdem der Notar die beiden belehrte, dass das Mindestkapital nicht voll eingezahlt werden muss, wurde festgelegt, dass nur ...