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SteuerStud Nr. 8 vom Seite 414

Notwendigkeit der Berücksichtigung von Steuern in wirtschaftlichen Entscheidungen

- Ein Alltagsbeispiel zur Verdeutlichung der Relevanz von Kenntnissen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre

von Dipl.-Kaufmann Dr. Marco Thönnes, Steuerberater, Duisburg

I. Vorbemerkungen

Die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre stellt ein Teilgebiet der (allgemeinen) Betriebswirtschaftslehre dar. Diese wiederum untersucht u. a. das Wirtschaften der einzelnen Wirtschaftseinheiten, das Erkenntnisobjekt der Betriebswirtschaftslehre ist demnach das wirtschaftliche Handeln. Dabei ist „wirtschaftlich handeln” als eine Verteilung (gegebener) Mittel auf alternative Mittelverwendungen aufzufassen. Die Wirtschaftseinheiten, hierzu zählen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen, müssen Entscheidungen über alternative Verwendungen treffen. Die Notwendigkeit zum wirtschaftlichen Handeln ergibt sich aufgrund des Spannungsverhältnisses von praktisch unbegrenzten menschlichen Bedürfnissen einerseits und von Natur aus knappen Ressourcen zur Bedürfnisbefriedigung andererseits. Im Mittelpunkt des Interesses der Betriebs-wirtschaftslehre steht folglich der Entscheidungsprozess der Wirtschaftseinheiten.

II. Berücksichtigung von Steuerzahlungen

In diesem Entscheidungsprozess sind Steuerzahlungen zu berücksichtigen. Da Steuern nichts anderes als erzwungene Mittelverwendung darstellen, erfordert dies ihren Einbezug in betrieb...