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FG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss v. - 1 V 21/06

Gesetze: KraftStG § 8 S. 1 Nr. 1KraftStG § 8 S. 1 Nr. 2 StVZO § 23 Abs. 6a FGO§ 69 Abs. 2 FGO § 69 Abs. 3

Kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung eines Pick-up-Fahrzeugs ab

Leitsatz

Die kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung eines Mitsubishi L 200 mit Doppelkabine (Pick-up-Fahrzeug) ab dem als Personenkraftwagen ist ernstlich zweifelhaft i.S. des § 69 Abs. 2, 3 FGO. Nach Aufhebung der nationalen verkehrsrechtlichen Bestimmung des § 23 Abs. 6a StVZO durch die 27. VO zur Änderung der StVZO mit Wirkung ab dem muss das Finanzamt auch die verkehrsrechtlichen Bestimmungen berücksichtigen, die durch das europäische Gemeinschaftsrecht gesetzt worden sind.

Fundstelle(n):
VAAAB-90086

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