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Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG – Sonstige Leistungen und der Wechsel der Besteuerungsart
Die Vorsteuerberichtigung birgt vielfältige Probleme und kann es erforderlich werden lassen, dass neben der Buchführung umfangreiche Nachweise darüber geführt werden müssen, wann und in welchem Umfang umsatzsteuerliche Leistungen, z. B. für ein Gebäude, angefallen sind. Ein entsprechendes Formular hierzu hat Eckert vorgestellt (BBK F. 6 S. 1297, DokID NWB UAAAB-78010).
Nach den Grundfällen zur Vorsteuerberichtigung gem. § 15a UStG in BBK 13/2006 F. 30 S. 1835 enthält diese Fallstudie ergänzende Beispiele zu Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die in andere Wirtschaftsgüter eingehen, sowie zum Wechsel der Besteuerungsart als Änderung der Verhältnisse.
I. Fall 1: „Navigationsgerät”
1. Ausgangssachverhalt
Ein Unternehmer, der sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Leistungen erbringt, nutzt für umsatzsteuerpflichtige Umsätze den Pkw 1. Für die nicht steuerpflichtigen Umsätze nutzt er jedoch den Pkw 2. Im Januar 2006 kauft er ein Navigationsgerät für den Pkw 1 und zahlt 4.640 € brutto. Die Vorsteuer i. H. von 640 € macht er im Januar 2006 gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 S. 788Nr. 1 UStG in seiner Voranmeldung für Januar 2006 geltend. Noch bevor das Navigationsge...