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BMF 07.07.2006 IV B 2 -S 2177 - 44/06, BBK 14/2006 S. 4611

Beschränkung der 1 %-Regelung bei privat genutzten Kfz (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG n. F.)

Im Schreiben vom nimmt das BMF zur Änderung bei der 1 %-Regelung Stellung, nach dem diese für die private Kfz-Nutzung nur noch anwendbar ist, wenn das Kfz zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird (Änderung durch das „Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen” vom ). Die wichtigsten Aussagen des BMF-Schreibens lauten:

  • Die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie Familienheimfahrten gehören zur betrieblichen Nutzung.

  • Der Nachweis der überwiegenden betrieblichen Nutzung kann in jeder geeigneten Form erfolgen, z. B. durch Eintragungen im Terminkalender, Fahrtenabrechnung gegenüber Auftraggebern und – wenn entsprechende Unterlagen fehlen – durch formlose Aufzeichnungen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten.

  • Eines Nachweises der betriebli...