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Beschränkung der 1 %-Regelung bei privat genutzten Kfz (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG n. F.)
Im Schreiben vom nimmt das BMF zur Änderung bei der 1 %-Regelung Stellung, nach dem diese für die private Kfz-Nutzung nur noch anwendbar ist, wenn das Kfz zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird (Änderung durch das „Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen” vom ). Die wichtigsten Aussagen des BMF-Schreibens lauten:
Die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie Familienheimfahrten gehören zur betrieblichen Nutzung.
Der Nachweis der überwiegenden betrieblichen Nutzung kann in jeder geeigneten Form erfolgen, z. B. durch Eintragungen im Terminkalender, Fahrtenabrechnung gegenüber Auftraggebern und – wenn entsprechende Unterlagen fehlen – durch formlose Aufzeichnungen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten.
Eines Nachweises der betriebli...