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BMF 01.06.2006 IV A 6 - S 7134 - 22/06, BBK 14/2006 S. 4609
Elektronische Belegnachweise bei Ausfuhrlieferungen im ATLAS-Verfahren ab
Zum starten die Zollbehörden das sog. ATLAS-Verfahren, mit dem die bisherigen schriftlichen Ausfuhranmeldungen durch elektronische Dokumente ersetzt werden. Das BMF erläutert, welche Belege für die umsatzsteuerlichen Belegnachweise erforderlich sind.
BBK F. 6 S. 1255