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Fristverlängerung für Steuererklärungen des Kalenderjahrs 2005
Angehörige der steuerberatenden Berufe haben bis zum Zeit, die Steuererklärungen ihrer Mandanten für 2005 anzufertigen (Erlass vom , DokID NWB CAAAB-78110, BStBl 2006 I S. 234). Verlängerungen über diesen Zeitpunkt hinaus sind nur in Einzelfällen mit besonderer Begründung möglich. Die Fristverlängerung gilt auch, soweit die Steuererklärungen von Lohnsteuerhilfevereinen angefertigt werden.