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Erbbaurechtbestellung an einem Altenheim-Grundstück durch eine Kommune
Bestellt eine Kommune einem freien Träger der Wohlfahrtspflege zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben unentgeltlich ein Erbbaurecht an einem Grundstück mit aufstehendem Senioren- und Pflegeheim, ist dies keine freigebige Zuwendung und daher nicht gem. § 3 Nr. 2 GrEStG grunderwerbsteuerfrei.