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Mittelbare Anteilsvereinigung im Ausland
Der Erwerb eines ausländischen Konzerns durch einen anderen ausländischen Konzern unterliegt bezüglich der mittelbaren Vereinigung der Anteile an den deutschen grundbesitzenden Urenkel-Gesellschaften der deutschen Grunderwerbsteuer. Diese mittelbare Anteilsvereinigung ist auch anzeigepflichtig.