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BFH 08.02.2006 II R 38/04, NWB direkt 29/2006 S. 8

Tanzkurse eines gemeinnützigen Vereins

Tanzkurse, die ein gemeinnütziger Verein durchführt, sind nicht gem. § 4 Nr. 22 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Sie können aber dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG unterliegen.