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Steuerbefreiung für privatrechtliche Labore
Die nationale Regelung, wonach eine Mehrwertsteuerbefreiung der medizinischen Analysen, die von einem in privatrechtlicher Form organisierten Labor außerhalb einer Heilbehandlungseinrichtung durchgeführt werden, von der Bedingung abhängt, dass sie unter ärztlicher Aufsicht erbracht werden, verstößt gegen Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b EWGRichtlinie-1977/388. Zulässig ist es hingegen, wenn die nationale Regelung die Befreiung dieser Analysen von der Bedingung abhängig macht, dass mindestens 40 v. H. von ihnen Personen zugute kommen, die bei einem Träger der Sozialversicherung versichert sind.