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BFH 19.04.2007 III B 36/06, NWB direkt 29/2006 S. 5

Änderung eines bestandskräftigen Aufhebungsbescheids

Ein Rechtsirrtum über die materielle Rechtslage (hier: Nichtansatz der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung bei der Ermittlung des Grenzbetrags für die Kindergeldfestsetzung) stellt keinen Wiedereinsetzungsgrund dar.