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FG München 08.12.2005 14 K 1627/03, NWB direkt 29/2006 S. 3

Einspruch kein Antrag auf Billigkeitsmaßnahmen

Der von einem durch Rechtsanwalt vertretenen Kläger eingelegte Einspruch gegen das Leistungsverbot der angeforderten Säumniszuschläge ist als Einspruch gem. § 347 AO zu behandeln, zumal der Kläger keine Billigkeitsgründe vorgetragen hat.