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FG Hamburg 27.03.2006 VI 317/04, NWB direkt 29/2006 S. 2

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfordert neben der fristgerechten Nachholung der versäumten Handlung auch die fristgerechte Darlegung der die Wiedereinsetzung rechtfertigenden Gründe.