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FG München 22.02.2006 10 K 1615/04, NWB direkt 29/2006 S. 2

Gewöhnlicher Aufenthalt

Einen Wohnsitz im Inland hat nicht, wer dauernd und langfristig mit seiner Familie im Ausland wohnt und sich nur gelegentlich im Urlaub oder zu Besuchszwecken in einer Wohnung oder in Räumen aufhält, die ihm unentgeltlich von Dritten zur Verfügung gestellt werden.