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EuGH 11.07.2006 Rs. C-13/05, NWB 29/2006 S. 235

Arbeitsrecht | Zur Auslegung des Begriffs „Behinderung” in der Beschäftigungsrichtlinie

Der EuGH hatte sich im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens zur Auslegung des Begriffs „Behinderung„ in der Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf zu äußern (). Da die Richtlinie für die Bestimmung dieses Begriffs nicht auf das innerstaatliche Recht verweise, sei er autonom und einheitlich auszulegen. Unter „Behinderung“ sei eine Einschränkung insbesondere aufgrund physischer, geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen zu verstehen, die ein Hindernis für die Teilhabe des Betreffenden am Berufsleben darstelle. Der Gesetzgeber habe bewusst ein Wort gewählt, das sich von dem der „Krankheit“ unterscheide. Erfasst sind daher nur Fälle, in denen die Teilhabe am Berufsleben über einen langen Zeitraum eingeschränkt ist. Somi...