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OLG München 05.04.2006 32 Wx 004/06, NWB 29/2006 S. 235

Wohnungseigentum | Zulässigkeit des Fällens eines Baums

Das Beseitigen von Bäumen auf dem Grundstück einer Wohnungseigentumsanlage kann eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung darstellen. Ob das der Fall ist, hängt entscheidend davon ab, ob der Baum das Gesamterscheinungsbild der Wohnanlage nachhaltig prägt oder ob er einer Baumschutzregelung unterliegt. Trifft beides nicht zu, so darf ein Baum, der aufgrund seines Wachstums an einem konkreten Standort stört (s. § 14 Nr. 1 WEG), im Rahmen der Gartenpflege ohne entsprechenden Beschluss der Gemeinschaft entfernt werden ().