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LAG Rheinland-Pfalz 25.10.2005 2 Sa 254/05, NWB 29/2006 S. 234

Gesellschaftsrecht | Außerordentliche Kündigung des mit dem ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH abgeschlossenen Beratervertrags

Hat sich der (ehemalige) Gesellschafter-Geschäftsführer nach Veräußerung seiner sämtlichen Geschäftsanteile gegenüber der GmbH zur ihrer umfassenden Betreuung und Unterstützung für die Dauer eines Jahres gegen ein festes Jahreshonorar in Form eines Beratervertrags, bei dem nur das Recht zur außerordentlichen Kündigung unberührt bleiben sollte, vertraglich verpflichtet, steht der GmbH für diese Dienste höherer und auf besonderem Vertrauen beruhender Art ein Sonderkündigungsrecht nach § 627 BGB (Kündigung bei Vertrauensstellung) nicht zu, wie jetzt das entschieden hat.