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Gewerbesteuerbefreiung erstreckt sich auch auf Besitzunternehmen
BFH weicht mit Urteil v. 29. 3. 2006 - X R 59/00 von bisheriger Rechtsprechung ab
Der BFH hat in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung mit Zustimmung des I., des IV. und des VIII. Senats des BFH entschieden, dass die Befreiung der Betriebskapitalgesellschaft von der Gewerbesteuer nach § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG sich bei einer Betriebsaufspaltung auch auf die Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit des Besitzpersonenunternehmens erstreckt.
DokID ▶ NWB ZAAAB-88045. Rechtsgrundlage ▶ § 2 Abs. 1, § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG; § 15 Abs. 2 EStG. Vorinstanz ▶ NWB CAAAB-06353.
I. Sachverhalt und Problemstellung
Die Klägerin ist die Alleinerbin ihres im Jahr 1992 verstorbenen Ehemanns Dr. X. Dieser hatte zum psychiatrische Wohn- und Pflegeheime erworben. Der Grundbesitz umfasst…Häuser mit insgesamt. . . Betten sowie ein Gebäude für Arbeitstherapie und ein Bürogebäude. Mit Vertrag vom verpachtete Dr. X diesen Grundbesitz nebst Inventar an die von ihm als alleinigem Gesellschafter gegründete C-GmbH. Die C-GmbH betreibt seither auf dem gepachteten Grundbesitz ein psychiatrisches Wohn- und Pflegeheim. Sie erfüllt die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG. Nach dieser Vorschrift sind unter den dort genannten weiteren Voraussetzungen von der Gewerbesteuer befre...