Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 29 vom Seite 2419 Fach 10 Seite 1533

Auslandsvermögen im Erbfall

Erbrechtliche und steuerliche Besonderheiten bei der Vererbung von Auslandsvermögen

Dr. Hellmut Götz und Thomas R. Jorde

Die Zahl der Inländer, die über Auslandsvermögen verfügen, nimmt ständig zu. Kommt es zum Erbfall, können sich ungeahnte Schwierigkeiten ergeben. So können die das deutsche Erbrecht im Wege der Spezialität verdrängenden ausländischen Erbfolgeregelungen eine vom Erblasser geplante Nachfolge unmöglich machen oder zulasten des Nachlasses erhebliche Liquiditätsabflüsse auslösen. Zu unerwarteten Problemen können des Weiteren eine ausländische Staatsangehörigkeit, Doppelstaatsangehörigkeit oder ein Auslandswohnsitz führen. Auch der Güterstand von Eheleuten kann sich z. B. bei einem Eheschluss nach ausländischem Recht oder bei unterschiedlicher Staatsangehörigkeit auswirken.

I. Zivilrecht bzw. Erbrecht

1. Internationales Privatrecht

a) Maßgebliche Rechtsordnung

Geht inländisches und/oder ausländisches Vermögen im Wege der Erbfolge, durch Schenkung oder per Kauf auf eine andere Person über, ist vorab zu fragen, nach welchem nationalen Recht sich der Eigentumsübergang regelt. Vorrangig kommen hier Staatsverträge (Palandt/Heldrich, BGB, 65. Aufl. 2006, Art. 6 EGBGB Rn. 6) in Betracht, wie sie z. B. zwischen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Türkischen Republik auf dem Gebiet des Erbrechts (Deutsch-T...