Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 29 vom Seite 2399

Verfassungsbeschwerde zur Grundsteuer abgewiesen

Nichtannahmebeschluss des erging ohne Begründung

Dirk Eisele

Neben der aktuellen Diskussion um eine Reform der Grundsteuer hatte eine seit August 2005 beim BVerfG anhängige Verfassungsbeschwerde die Grundsteuer in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt und nicht zuletzt aufgrund intensiver Berichterstattung in den Medien vielfach zur Einlegung von Rechtsbehelfen geführt. So hatte der Deutsche Steuerberaterverband bspw. empfohlen, gegen die Festsetzung der Grundsteuer Rechtsbehelf einzulegen (Stbg 2005 S. 481; vgl. auch Balke, NWB Beratung aktuell 36/2005). Mit Beschluss v. - 1 BvR 1644/05 hat nunmehr das BVerfG die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und damit die Hoffnung vieler Hauseigentümer auf eine verfassungsrechtliche Klärung zunichte gemacht. Die Entscheidung, die unanfechtbar ist, ist zudem ohne Angabe von Gründen ergangen.S. 2400

I. Grundsteuer auf verfassungsrechtlichem Prüfstand

Die Verfassungsbeschwerde im Verfahren 1 BvR 1644/05 richtete sich gegen die Besteuerung von Grundeigentum, das zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Die Beschwerdeführer argumentierten mit den Einheitswertbeschlüssen des (BStBl 1995 II S. 655) sowie - 2 BvR 552/91 (BStBl 1995 II S. 671) zur Vermögensteuer und Erbschaftsteuer und vertraten d...