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NWB Nr. 29 vom Seite 2398

Energiesteuergesetz verabschiedet

Ebenfalls am hat der Bundesrat dem Gesetz zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes zugestimmt. Damit wird die steuerliche Begünstigung von Biodiesel und Pflanzenöl ab dem  bis 2012 in Stufen verringert. Bei Pflanzenöl setzt die Besteuerung erst 2008 ein. Die in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Biokraftstoffe bleiben weiterhin von der Mineralölsteuer befreit.

Die Neuregelung löst das bisherige Mineralölsteuergesetz ab. Die Steuertarife ändern sich nicht. Neu ist, dass Steinkohle, Braunkohle und Koks künftig besteuert werden. Allerdings sind alle Energieerzeugnisse, die zur Stromerzeugung dienen, grundsätzlich von der Steuer S. 2399 befreit. Beim Autogas ändert sich nichts. Das neue Energiesteuergesetz gilt damit künftig für fast alle Energieerzeugnisse: für Benzin, Diesel und Heizöle, für Erdgas, Flüssiggase und Biokraftstoffe. Ausgenommen sind Holz und Torf.

Die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Beimischungsquote von Biokraftstoffen zu fossilen Kraftstoffen (Beimischungszwang) wird später gesondert geregelt. Damit soll die Mineralölwirtschaft verpflichtet werden, fossi...