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NWB Nr. 29 vom Seite 2397

Steueränderungsgesetz 2007 und Mittelstandsentlastungsgesetz verabschiedet

Das Steueränderungsgesetz 2007 hat am den Bundesrat passiert. Die Änderungen betreffen u. a. die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, die künftig nur noch dann als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Ab dem Veranlagungszeitraum 2007 können für Entfernungen bis 20 Kilometer die Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Für Fernpendler bleibt die Entfernungspauschale hingegen als Härteregelung erhalten. Daher wird die Entfernungspauschale künftig (erst) ab dem 21. Kilometer gewährt und kann „wie” Werbungskosten berücksichtigt werden. Die steuerliche Behandlung von Fahrtkosten nach § 4 Abs. 5 EStG ist an die neue Regelung in § 9 Abs. 2 EStG angepasst worden. Der Sparer-Freibetrag wird für Ledige auf 750 € und für Verheiratete auf 1 500 € in etwa halbiert. Die Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld bzw. kindbedingter Freibeträge wird vom vollendeten 27. Lebensjahr auf das vollendete 25. Lebensjahr abgesenkt. Für besonders hohe private Einkommen (von einem zu versteuernden Einkommen von 250 001 €, bei ...