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Passivierung einer Verbindlichkeit aus Erfüllungsrückstand
Eine (im schwebenden Geschäft zu passivierende) Verbindlichkeit aus Erfüllungsrückstand setzt voraus, dass die ausstehende Gegenleistung die erbrachte Vorleistung „abgelten” soll und ihr damit synallagmatisch zweckgerichtet und zeitlich zuordenbar ist (Bezug: § 5 EStG; § 240 Abs. 2, § 242 Abs. 1, § 246 Abs. 1, § 249 Abs. 1 HGB).
Praxishinweise: Im Streitfall war darüber zu entscheiden, ob bei einem Mietvertrag von zehn Jahren, bei dem für die ersten elf Monate eine Mietfreistellung vereinbart worden ist, für die mietfreien Monate eine Verbindlichkeit passiviert werden kann, die dann in der Zeit der tatsächlichen Mietzahlungen sukzessive aufzulösen ist. Der BFH lehnte eine solche Behandlung ab, da von einem Erfüllungsrückstand für die mietfreien Monate dann nicht ausgegangen werden kann, wenn fests...