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StuB Nr. 13 vom Seite 510

Rückstellungsvoraussetzungen bei potenzieller Rückzahlungsverpflichtung

Anmerkungen zum

Prof. Dr. habil. Heinrich Weber-Grellet
Kernthesen
  • Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist (1) eine betrieblich veranlasste und (2) in der Vergangenheit wirtschaftlich verursachte, (3) aber dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten, (4) sofern wahrscheinlich ist, dass die Verbindlichkeit besteht oder entstehen wird und (5) der Stpfl. in Anspruch genommen wird.

  • Die Voraussetzung, dass eine Verbindlichkeit hinreichend konkretisiert sein muss, ist aus dem Belastungsprinzip abzuleiten, das wiederum mit dem Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit in einem engen Zusammenhang steht.

  • Hinsichtlich der dogmatischen Erfassung der Wertaufhellungstheorie in bilanzsteuerrechtlicher Sicht ist noch nicht das letzte Wort gesprochen; insbesondere wird es geboten sein, die Grundsätze der Wertaufhellung mit dem Fehlerbegriff abzustimmen.

Zu beurteilen war im Streitfall, wie weit eine potenzielle Rückzahlungsverpflichtung bereits konkretisiert sein muss, um sie als Rückstellung ausweisen zu können. Nach Darstellung des Sachverhalts, der Entscheidung des FG und der maßgeblichen Entscheidungsgründe de...