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IWB Nr. 13 vom Seite 579

EU-Kommission beschließt Klage gegen Deutschland beim EuGH wegen der sog. „Riester-Rente”

Die EU-Kommission hat beschlossen, beim EuGH Klage gegen Deutschland zu erheben, da das Land seine Rechtsvorschriften über die Altersvorsorgezulage (die sog. Riester-Rente) nicht geändert hat.

Personen, die eine Zusatzrente aufbauen, erhalten unter der Voraussetzung, dass sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, einen finanziellen Vorteil. Dies teilte die Kommission mit Pressemitteilung (IP/06/919) vom in Brüssel mit. Nach Auffassung der Kommission verstößt die ungleiche Behandlung von Gebietsansässigen und Gebietsfremden gegen die Bestimmungen des EG-Vertrages über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und der Unionsbürger. Deutschland hat seine Rechtsvorschriften trotz des förmlichen Ersuchens der Kommission in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme vom (IP/06/32) nicht geändert.

Gemäß den deutschen Rechtsvorschriften über die „Riester-Rente” wird Einzelnen ein finanzieller Vorteil gewährt, um sie zu ermutigen, eine eigene kapitalgedeckte Vorsorge für das Alter zu treffen.

Die Zulage wird in bar an die Versorgungseinrichtung gezahlt, mit der der Einzelne einen Altersversorgungsvertrag abgeschlossen hat. Ihre Höhe ...