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Österreich | KMU-Förderungsgesetz 2006
Der Ministerrat hat dem Parlament am einen Gesetzentwurf über die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Beratung vorgelegt. Ziel ist es, für ca. 300.000 Einzelunternehmer und Mitunternehmer von gewerblich tätigen Personengesellschaften, die ihren Gewinn als Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben ermitteln, folgende Steuervergünstigungen einzuführen: Zur Stärkung der Investitionstätigkeit sollen KMU künftig dazu optieren können, jährlich 10 % des Gewinns bis maximal 100.000 € pro Person, steuerfrei in bestimmtes Anlagevermögen zu reinvestieren. Begünstig sind im Wesentlichen Neuanschaffungen von abnutzbaren Vermögensgegenständen und bestimmten Wertpapieren mit einer Nutzungs- bzw. Haltedauer von mindestens vier Jahren. Doppelförderungen mit anderen Steuerve...