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BFH 10.05.2006 II R 71/04, NWB direkt 28/2006 S. 10

Verschmelzung der Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft

Die für den Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in Anspruch genommenen Steuervergünstigungen nach § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG fallen mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn die Kapitalgesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb auf eine Personengesellschaft verschmolzen wird.