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Restaurantleistungen als Kettengeschäfte
Erbringt ein inländischer Unternehmer Restaurationsleistungen im Ausland nicht an Reisende, sondern im Rahmen von Pauschalreisepaketen an andere Busunternehmen, findet die Margenbesteuerung gem. § 25 UStG keine Anwendung. Art. 26 Abs. 1 der 6. EG-Richtlinie steht dem nicht entgegen, da er sich nur auf „Reisende” als Endkunden bezieht. Der Unternehmer hat gem. Art. 22 Abs. 3a der 6. EG-Richtlinie einen zivilrechtlichen Anspruch auf Erteilung einer Eingangsrechnung für Eingangsleistungen.