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FG Hamburg 10.03.2006 VII 314, NWB direkt 28/2006 S. 7

Tantiemezahlungen für den Rückbeziehungszeitraum

Soweit den Gesellschafter-Geschäftsführern aufgrund von nach Gründung der Gesellschaft auch für den Rückbeziehungszeitraum nach § 20 Abs. 7 UmwStG 1995 anteilig Tantieme gezahlt wurde, lagen verdeckte Gewinnausschüttungen vor. Mehrere geschäftsführende Minderheitsgesellschafter können eine GmbH im Einzelfall dadurch beherrschen, dass sie gleich gelagerte Interessen verfolgen. Stimmrechte mehrerer Gesellschafter können dann zusammengerechnet werden, wenn die Interessen der Gesellschafter für das zu beurteilende Geschäft so gleichgerichtet sind, dass das Rechtsgeschäft als Ausdruck dieser gleichgerichteten Interessen anzusehen ist. Die Rückbeziehung des § 20 Abs. 7 UmwStG gilt hinsichtlich des Einkommens und des Gewerbeertrags nicht für Entnahmen und Einlagen. Wenn die Zahlungen wegen des Zeitpunkts ihrer Entrichtung nicht als Entn...