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FG München 01.02.2006 10 K 2212/03, NWB direkt 28/2006 S. 7

Schätzung von Trinkgeldern bei Kellnern

Trinkgelder können in Anlehnung an den Kellnerumsatz geschätzt werden. Die Trinkgeldzahlung ist im Einzelfall von unterschiedlichen Faktoren abhängig, so von der Art des Lokals, den Gepflogenheiten und der Zusammensetzung der Kundschaft und etwaigen besonderen Tätigkeiten des Steuerpflichtigen. Eine Schätzung in Höhe von 2,5 v. H. des gesamten Kellnerumsatzes erfasst nicht nur bei einem „herausgehobenen Restaurant”, sondern auch bei einem „normalen Speiselokal” den Anteil des Trinkgelds in der richtigen Höhe.