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FG Rheinland-Pfalz 05.04.2006 1 K 1076/04, NWB direkt 28/2006 S. 5

Verzicht auf Berücksichtigung von Werbungskosten zur Überschreitung der Veranlagungsgrenze

Sind nach den Umständen des Einzelfalls Werbungskosten nachgewiesen, ist ein Verzicht des Steuerpflichtigen auf diese mit dem Ziel, dadurch die Veranlagungsgrenze des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG zu überschreiten, unbeachtlich.