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FG Saarland 23.05.2006 1 K 476/02, NWB direkt 28/2006 S. 4

Ordnungsgemäße Buchführung

Die Teilwertabschreibung einzelner Wirtschaftsgüter kommt im Rahmen einer Vollschätzung, die wegen Fehlens einer ordnungsgemäßen Buchführung geboten ist, nicht in Betracht, sondern ist untrennbarer Bestandteil der Schätzung des Unternehmensgewinns.