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NWB direkt Nr. 28 vom Seite 9

Konkurrentenklage bei umsatzsteuerlicher Ungleichbehandlung

EuGH weitet Rechte privater Mitbewerber aus

Dr. Thomas Küffner und Dr. Oliver Zugmaier

Der , Feuerbestattungsverein Halle e.V. entschieden, dass sich ein privater Wirtschaftsteilnehmer gegenüber der Finanzbehörde auf die Wettbewerbsgleichheit berufen kann, wenn die Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit der er im Wettbewerb steht, nicht oder zu niedrig zur Mehrwertsteuer herangezogen wird. Private Wirtschaftsteilnehmer können gegenüber der Finanzbehörde Auskunft darüber verlangen, ob die Körperschaft des öffentlichen Rechts der Umsatzsteuer unterworfen ist.

Der Fall

Ein privat-rechtlich organisierter Feuerbestattungsverein, der ein Krematorium betreibt, hatte vom Finanzamt Auskunft darüber verlangt, wann und unter welcher Steuernummer gegenüber der örtlichen Kommune, die ebenfalls ein Krematorium betreibt, der letzte Umsatzsteuerbescheid ergangen ist. Der Verein machte geltend, dass die Kommune durch eine eventuelle Nichtheranziehung zur Umsatzsteuer in der Lage sei, Feuerbestattungsleistungen günstiger anzubieten, als er dies könne. Das Finanzamt lehnte die Erteilung der Auskunft unter Hinweis auf das Steuergeheimnis ab. Anders entschied das FG Sachsen-Anhalt: Es verpflichtete das Finan...