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NWB direkt Nr. 28 vom Seite 5

Kindergeld bei Grenzgängern

Kein Anspruch auf Differenzkindergeld bei Erwerbstätigkeit in der Schweiz

Gabriele Stein, PwC Frankfurt

Bei Grenzgängern stellt sich immer wieder die Frage, welcher Staat – Wohnsitzstaat oder der Staat, in dem die Erwerbstätigkeit ausgeübt wird – zur Leistung von Kindergeld verpflichtet ist, und welcher Staat allenfalls nur eine Differenzzahlung leisten muss. Für den Fall einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz hat nun der eine Klarstellung getroffen. Wohnen danach Eltern mit ihren Kindern in Deutschland, arbeiten aber beide in der Schweiz, stehen ihnen Leistungen für ihre Kinder nur nach dem in der Schweiz geltenden

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Recht zu. Ein Anspruch auf die Differenz zwischen dem in der Schweiz gezahlten und dem höheren Kindergeld besteht nicht.

Schweizer Zulagen versus Kindergeld

Im entschiedenen Fall leben der Kläger sowie seine Ehefrau in Deutschland und arbeiten seit 1981 bzw. 2001 in der Schweiz. Der Kläger bezog für seine drei Kinder Kindergeld. Im September 2003 hob die Familienkasse die Festsetzung des Kindergelds für die Kinder ab jedoch auf und forderte das in dieser Zeit ausbezahlte Kindergeld in Höhe von 6 930 € mit folgender Begründung zurück: Nach der Europäischen Verordnung zur Anwendung der System...