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BFH 05.04.2006 I R 80/04, NWB 28/2006 S. 217

Abgabenordnung | Prozesszinsen auf Steuererstattung infolge Anrechnung von Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer

Nach dem , nv NWB TAAAB-88783 wird die festgesetzte Steuer aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung herabgesetzt, wenn entsprechend dem Antrag einer GmbH eine Gewinnausschüttung sowie die darauf entfallende anzurechnende Körperschaftsteuer gemäß § 20 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 EStG 1990 bei ihr als Einnahmen erfasst worden sind und infolge der erstmaligen Anrechnung der auf der Gewinnausschüttung beruhenden Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer ein Steuererstattungsanspruch entstanden ist. Auf diesen Erstattungsbetrag sind Prozesszinsen gemäß § 236 Abs. 1 Satz 1 AO festzusetzen. – Anmerkung: Die Entscheidung beschäftigt sich mit den Folgen einer merkwürdigen, außer durch fiskalische Interessen kaum zu rechtfertigenden Regelung der AO. Diese will dem erfolgreichen Kläger, der einen Erstat...