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StuB 12/2006 S. 473

Bilanzierung von Inkassoprovisionen

(1) Im Rahmen eines laufenden Inkassoverfahrens führen eingetriebene Teilbeträge gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 62/05, EFG 2006 S. 401) zu einer Teilgewinnrealisierung. Die auf die Teilbeträge entfallenden Provisionen sind Betriebseinnahmen und können nicht als Anzahlungen auf den Gesamtinkassoauftrag abgegrenzt werden. (2) Der Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Bezug auf künftige Inkassoaufwendungen dürfte entgegenstehen, dass das Inkassounternehmen den Umfang seiner künftigen Inkassobemühungen selbst bestimmt und die wirtschaftliche Verursachung der künftigen Ausgaben nicht im abgelaufenen Wirtschaftsjahr, sondern in der Periode liegt, in der weitere Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden (Bezug: §...