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StuB Nr. 12 vom Seite 488
Prüfung des Zahlungseingangs bei Rechnungen
Der StB kann grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass die vom Mandanten eingereichten Rechnungen über die von ihm durchgeführten Arbeiten auch tatsächlich in voller Höhe beglichen sind (, NJW-RR 2005 S. 1656).