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Kompensationslose Anerkennungsprämie an Vorstandsmitglieder
Eine im Dienstvertrag mit einem Vorstandsmitglied nicht vorgesehene Sonderzahlung für eine geschuldete Leistung, die ausschließlich belohnenden Charakter hat und der Gesellschaft keinen zukunftsbezogenen Nutzen bringen kann (kompensationslose Anerkennungsprämie), stellt eine treuepflichtwidrige Verschwendung des anvertrauten Gesellschaftsvermögens dar. Im Falle einer risikoreichen unternehmerischen Entscheidung setzt die Annahme einer Untreue nicht zusätzlich eine gravierende Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht voraus (§ 266 StGB, § 87 Abs. 1 AktG; ZIP 2006 S. 72).