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StuB Nr. 12 vom Seite 477

Die geplante GmbH-Reform

Das BMJ hat am den Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) den Bundesressorts zur Stellungnahme zugeleitet. Das Gesetz macht die Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver und stärkt so den Wirtschaftsstandort Deutschland. Zu den Schwerpunkten des Gesetzentwurfs im Einzelnen (vgl. BMJ vom ):

I. Beschleunigung von Unternehmensgründungen

Ein Kernanliegen der GmbH-Novelle ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Hier wird häufig ein Wettbewerbsnachteil der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen wie der englischen Limited gesehen, denn in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden geringere Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung des Mindeststammkapitals gestellt.

1. Erleichterung der Kapitalaufbringung und Übertragung von Geschäftsanteilen

Der Entwurf schlägt vor, das Mindeststammkapital der GmbH von bisher 25 000 € auf 10 000 € herabzusetzen, um Gründungen insbesondere für Dienstleistungsgewerbe zu erleichtern. Als Stammkapital bezeichnet man die bei Gründung einer GmbH von den Gesellschaftern zu erbringende Einlage. Mit der Absenkung des ...